Zur Entscheidung des Schweizer Parlaments über die Finanzierung von Abtreibungen durch Krankenkassen
Nein zur Zwangsfinanzierung von Abtreibungen – Ja zum Schutz des Lebens und der Freiheit des Gewissens
Mit grosser Sorge und Entschiedenheit nimmt der katholische Laienverein Vera Fides den Entscheid des Schweizerischen Parlaments zur Kenntnis, wonach ab dem Jahr 2027 alle Krankenkassen verpflichtet sein sollen, Abtreibungen als Pflichtleistung zu finanzieren.
Wir wenden uns entschieden gegen diesen Beschluss und begründen dies auf drei Ebenen:
1. Juristisch-politisch: Verletzung von Freiheitsrechten
Die geplante Regelung bedeutet einen direkten Eingriff in die Gewissensfreiheit. Jeder Versicherte in der Schweiz wird gezwungen, durch seine Krankenkassenbeiträge an der Finanzierung von Abtreibungen mitzuwirken – auch dann, wenn er dies aus schwerwiegenden ethischen oder religiösen Gründen ablehnt. Dies verletzt das Grundrecht der Gewissens- und Religionsfreiheit (Art. 15 Bundesverfassung).
Darüber hinaus widerspricht die staatliche Pflichtfinanzierung dem Prinzip der Neutralität des Staates in ethisch hochstrittigen Fragen. Abtreibung ist keine normale medizinische Behandlung, sondern ein gesellschaftlich und moralisch tief umstrittenes Thema. Ein demokratischer Staat darf seine Bürger nicht verpflichten, durch Zwangsbeiträge Handlungen mitzufinanzieren, die objektiv die Tötung unschuldigen Lebens darstellen.
2. Theologisch: Das unantastbare Recht auf Leben
Die katholische Kirche bekennt unverrückbar: Das menschliche Leben beginnt mit der Empfängnis und ist von Gott gewollt und geschenkt. Kein Mensch, keine Institution und kein Staat hat das Recht, dieses Leben zu beenden oder seine Vernichtung zu finanzieren.
Papst Johannes Paul II. erinnert in seiner Enzyklika Evangelium Vitae: „Das Recht auf Leben gehört zu den Grundrechten des Menschen, weil es die Grundlage aller anderen Rechte ist.“
Wenn das Parlament beschliesst, die Tötung ungeborener Kinder zur Pflichtleistung der Krankenkassen zu erklären, erhebt es den Angriff auf das Leben zur staatlich unterstützten Praxis. Dies stellt eine radikale Abkehr vom Auftrag dar, das Gemeinwohl und die Würde des Menschen zu schützen.
3. Moralisch: Verantwortung für die Schwächsten
Ein Gemeinwesen zeigt seine wahre Stärke darin, wie es mit den Schwächsten umgeht. Das ungeborene Kind ist der Schutzloseste unter allen – ohne Stimme, ohne Rechte, völlig abhängig vom Schutz anderer. Es ist ein moralischer Skandal, wenn der Staat nicht nur den Schutz dieses Lebens verweigert, sondern dessen Vernichtung durch die Beiträge aller Versicherten finanziert.
Statt Abtreibung zu fördern, muss die Schweiz den Mut haben, Hilfsangebote für Mütter in Not zu stärken: durch Beratung, soziale Unterstützung, finanzielle Hilfe und menschliche Begleitung. Jede Frau in einer Krisensituation verdient Hilfe, nicht den Druck zur Abtreibung.
Unser Appell:
Wir fordern das Schweizer Parlament und die politischen Verantwortlichen auf, diesen Beschluss zurückzunehmen. Wir rufen die Öffentlichkeit dazu auf, sich gegen diesen Angriff auf das Lebensrecht und die Gewissensfreiheit zu wehren.
Vera Fides wird weiterhin für die Würde jedes Menschen eintreten – ungeachtet seines Alters, seiner Gesundheit oder seiner Lebensumstände. Denn:
Ohne Schutz des Lebens verliert die Demokratie ihre Grundlage.
Ohne Respekt vor der Gewissensfreiheit verliert der Staat seine Legitimität.
Ohne moralische Verantwortung verliert die Gesellschaft ihre Menschlichkeit.
Davor Novakovic
Gründer und Präsident
Vera Fides – Katholischer Laienverein
