Statuten Verein Vera Fides
Definitive Version vom 24.06.2023
- Name und Sitz
Unter dem Namen Verein «Vera Fides» besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Bern.
- Ziel und Zweck
Der Verein ist ein Zusammenschluss von Katholiken, die den katholischen Glauben, wie in das Lehramt der Kirche formuliert, leben und bekennen und an die Zukunft der katholischen Kirche glauben. Er erfüllt folgende Aufgaben in Gesellschaft, Staat und Kirche:
- Vertretung der Interessen des Vereins und seiner Mitglieder
- Glaubensverkündigung (Neuevangelisierung)
- Zusammenarbeit und Vernetzung mit lehramtstreuen Gruppen
- Mitgestaltung des Diskurses rund um die Kirche
- Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
- Mitgliederbeiträge: Fr. 50.- / AHV/IV Fr. 20.- (geweihte Personen und Jugendliche sind vom Mitgliederbeitrag befreit)
- Erträge aus eigenen Veranstaltungen
- Spenden und Zuwendungen aller Art
- Mitgliedschaft
- Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.
- Beitrittserklärungen sind schriftlich an ein Vorstandsmitglied zu richten.
- Der Austritt kann schriftlich auf Ende des Vereinsjahres erklärt werden. Das Austrittsschreiben muss mindestens 4 Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden (Eingeschrieben).
- Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen.
- Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- Mitgliederversammlung
- Vorstand inkl. Präsident
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, im ersten Halbjahr, statt.
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder 14 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. Anträge sind bis spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Präsidium einzureichen.
Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können auf Verlangen des Vorstandes oder 1/5 der Mitglieder unter Angabe des Zweckes jederzeit einberufen werden.
Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung:
- Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
- Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung des Vorstands, Entlastung des Vorstands (Vorstand ist auf 2 Jahre gewählt)
- Wahl des Präsidenten (ist auf 2 Jahren gewählt)
- Festlegung des Mitgliederbeitrags (siehe Punkt 3)
- Genehmigung (oder Kenntnisnahme) Jahresbudget
- Kenntnisnahme (oder Beschlussfassung) Tätigkeitsprogramm
- Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
- Änderung der Statuten
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt das Präsidium den Stichentscheid.
Über die gefassten Beschlüsse ist mindestens ein Beschlussprotokoll abzufassen.
- Vorstand
Der Vorstand besteht aus 2 bis 5 Personen und organisiert sich selber.
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- Davor Novakovic (Präsident)
- Daniel Ric (Vizepräsident)
- Pavao Barac (Öffentlichkeitsarbeit)
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre (siehe Punkt 6). Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand nimmt die in Art. 2 genannten Zwecke wahr, führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen, wobei der Grundsatz der Einzelunterschrift gilt.
Die geistliche Begleitung steht dem Vorstand beratend bei und ist nicht stimmberechtigt.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium.
Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.
- Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem absoluten Stimmenmehr der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation, welche den gleichen oder ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
- Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 24. Juni 2023, dem Tag der Geburt des Heiligen Johannes des Täufers, angenommen und sind an diesem Datum in Kraft getreten.
Ort, Datum ___________________________________________
Protokollführerin:
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Yvonne Reichlin