Vera Fides
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Statuten

Statuten
Verein Vera Fides

Definitive Version vom 24.06.2023

  1. Name und Sitz

Unter dem Namen Verein «Vera Fides» besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern.

  1. Ziel und Zweck

Der Verein ist ein Zusammenschluss von Katholiken, die den katholischen Glauben, wie im Lehramt der Kirche formuliert, leben und bekennen und an die Zukunft der katholischen Kirche glauben.

Er erfüllt folgende Aufgaben in Gesellschaft, Staat und Kirche:

Vertretung der Interessen des Vereins und seiner Mitglieder
Glaubensverkündigung / Neuevangelisierung
Zusammenarbeit und Vernetzung mit lehramtstreuen Gruppen
Mitgestaltung des Diskurses rund um die Kirche
3. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:

Mitgliederbeiträge:
ordentliche Mitglieder: CHF 50.–
AHV/IV: CHF 20.–
geweihte Personen und Jugendliche sind vom Mitgliederbeitrag befreit
Erträge aus eigenen Veranstaltungen
Spenden und Zuwendungen aller Art
4. Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.
Beitrittserklärungen sind schriftlich an ein Vorstandsmitglied zu richten.
Der Austritt kann schriftlich auf Ende des Vereinsjahres erklärt werden. Das Austrittsschreiben muss mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich und eingeschrieben an den Vorstand gerichtet werden.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid. Das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen.
5. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

Mitgliederversammlung
Vorstand inklusive Präsident

Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt.

Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder 14 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig.

Anträge sind bis spätestens sieben Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Präsidium einzureichen.

Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können auf Verlangen des Vorstandes oder eines Fünftels der Mitglieder unter Angabe des Zweckes jederzeit einberufen werden.

  1. Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für:

Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung des Vorstands sowie Entlastung des Vorstands
Wahl des Präsidenten; dieser wird auf zwei Jahre gewählt
Festlegung des Mitgliederbeitrags gemäss Ziffer 3
Genehmigung oder Kenntnisnahme des Jahresbudgets
Kenntnisnahme oder Beschlussfassung über das Tätigkeitsprogramm
Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
Änderung der Statuten
Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses

Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitglieder fassen ihre Beschlüsse mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt das Präsidium den Stichentscheid.

Über die gefassten Beschlüsse ist mindestens ein Beschlussprotokoll abzufassen.

  1. Vorstand

Der Vorstand besteht aus zwei bis fünf Personen und organisiert sich selbst.

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Funktion Name
Präsident Davor Novakovic
Vizepräsident Daniel Ric
Öffentlichkeitsarbeit Pavao Barac

Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand nimmt die in Ziffer 2 genannten Zwecke wahr, führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Es gilt der Grundsatz der Einzelunterschrift.

Die geistliche Begleitung steht dem Vorstand beratend bei und ist nicht stimmberechtigt.

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium.

Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.

  1. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung mit dem absoluten Stimmenmehr der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.

Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

  1. Inkrafttreten

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 24. Juni 2023, dem Tag der Geburt des Heiligen Johannes des Täufers, angenommen und sind an diesem Datum in Kraft getreten.

Ort, Datum:


Protokollführerin:

Yvonne Reichlin

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